Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
InnoAction
GmbH
Stand: Januar 2021
1. Grundlegendes
Die InnoAction GmbH (nachfolgend „InnoAction“) erbringt im Auftrag ihrer Auftraggeber
Planungs-, Beratungs-,
Reparatur- und sonstige Leistungen und
erstellt die hierfür notwendigen Dokumentationen.
2. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsangebote und
Vertragsabschlüsse mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber
genannt). Diese Bedingungen
gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder
Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert
vereinbart werden. Sofern der Auftraggeber
auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
hinweist, wird diesen widersprochen.
Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers enthält oder auf
solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Kostenvoranschläge/Angebot
Die
Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten stellen noch keine Angebote zum
Abschluss eines Vertrages dar.
Ein solches Angebot
wird erst mit der Bestellung des Auftraggebers abgegeben. Der Vertrag kommt
erst
zustande mit Zugang
der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung). Der Auftraggeber ist an sein
Angebot nicht
mehr gebunden (dieses
erlischt), falls InnoAction ihm nicht binnen 5 Kalendertagen (gerechnet ab
Eingang der
Bestellung bei InnoAction
die Annahmeerklärung übermittelt hat.
Ist eine dem Auftraggeber verspätet zugegangene Annahmeerklärung
dergestalt abgesendet worden, dass sie bei
regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der
Kunde dies erkennen, so hat er
InnoAction die Verspätung unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen,
sofern dies nicht schon vorher
geschehen ist. Verzögert der Auftraggeber die Absendung der Anzeige, so gilt
die Annahme nicht als verspätet. Im
Übrigen gilt die verspätete Annahme durch InnoAction als ein neues Angebot zum
Abschluss eines Vertrages, dass
der Auftraggeber durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Entgegennahme
der Leistung von InnoAction
annehmen kann.
4. Leistungen
Die InnoAction legt im
Angebot sowie in der Auftragsbestätigung Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
schriftlich dar.
Beratungsleistungen werden seitens InnoAction als erbracht angesehen,
wenn sie in Art und Umfang gemäß dem
Auftrag bewerkstelligt worden sind und die daraus resultierenden
Schlussfolgerungen und Empfehlungen dem
Auftraggeber dargelegt wurden. Ob die Schlussfolgerungen und Empfehlungen vom
Auftraggeber umgesetzt werden,
ist für die erbrachte Beratungsleistung irrelevant.
Die InnoAction ist verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers zu
prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von
5 Kalendertagen, ob das Änderungsverlagen zumutbar ist oder nicht. Im Falle der
Zumutbarkeit werden die dadurch
entstandenen Mehrkosten gesondert vergütet.
5. Nachunternehmer/Subunternehmer
Der Auftraggeber
erklärt sich damit einverstanden, dass InnoAction für die Fertigstellung
bestimmter Leistungen
(z. B. Zeichenarbeiten) auf Nachunternehmer sowie freie Berater zurückgreifen
darf.
6. Mitwirkungspflicht und
Zusammenarbeit
Der Auftraggeber
stellt InnoAction alle im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehende
Informationen
unverzüglich zur Verfügung. Ebenso gewährleistet der Auftraggeber kostenlose,
rechtzeitige, Mitwirkungshandlungen
seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen.
Eine beauftragte technische Dokumentation bedarf der Bereitstellung
aller Informationen seitens des Auftraggebers,
die für eine vollständige und sachlich zutreffende Fertigstellung der
beauftragten Leistung benötigt wird.
(z. B. Organigramme, Gefährdungsbeurteilungen, usw.)
7. Geheimhaltung
Auftraggeber und deren
Erfüllungshilfen sowie die InnoAction verpflichten sich, alle im Verlauf eines
Auftrages
ausgetauschte Dokumente und Informationen vertraulich gegenüber Dritten zu
behandeln. Für den Fall, dass die
InnoAction Subunternehmen zur Erledigung von Teilaufgaben mit einbezieht,
verpflichtet sich die InnoAction, auch
diese vertraglich zur Schweigepflicht zu verpflichten.
8. Eigentumsvorbehalt/
Nutzungsrecht
Leistungen, die
erbracht wurden, sowie verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von
InnoAction.
9. Kündigung
Ein laufender Auftrag
kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall,
dass die
InnoAction die Kündigung zu vertreten hat, kann die InnoAction nur die
Leistungen in Rechnung stellen, die bis zur
Kündigung erbracht wurden. In allen anderen Fällen beansprucht die InnoAction
das vertraglich festgeschriebene
Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den Fall, dass der Auftraggeber
mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug
gerät, ist die InnoAction dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene
Frist zur Nachholung dieser Pflicht zu
setzen. Bleibt die Mitwirkungshandlung innerhalb der festgesetzten Frist aus,
ist die InnoAction dazu berechtigt, den
Vertrag zu kündigen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Preise richten
sich nach dem zwischen InnoAction und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung der
Aufträge erfolgt nach Beendigung der
Arbeiten oder nach Vereinbarung. Für den Falls, dass Zahlung nach
Leistungsfortschritt in Teilbeträgen vereinbart
wurde, wird bei Teillieferung der offenstehende Rechnungsbetrag fällig,
unabhängig von dem Umfang der noch
ausstehenden Restlieferungen. Wird in gegenseitigem Einvernehmen der bestehende
Auftrag während der Bearbeitung
erweitert, ist die InnoAction berechtigt, die zusätzlich entstehenden Arbeiten
entsprechend dem aktuellen Stundensatz
oder einem vereinbarten Festpreis in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen oder gemäß Angebot ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Erbringt die InnoAction werkvertragliche Leistungen, sind
Rechnungsbeträge in vollem Umfang bei Lieferung
bzw. Abnahme fällig, bei Lohnarbeit tritt sofort Fälligkeit nach Rechnungsstellung
ein.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, außer die
Leistung ist offensichtlich mangelhaft. Gleichwohl ist der Auftraggeber nur
insoweit zur Zurückhaltung berechtigt, wie
der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung, insbesondere Mängelbeseitigung steht. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Ansprüche und Rechte
wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht
geleistet hat und der fällige Betrag
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der etwaig mängelbehafteten
Leistung steht.
11. Referenzen
Der Auftraggeber gibt
die Erlaubnis, dass die InnoAction die Firma des Auftraggebers und sein Logo in
seine Referenzliste
aufnehmen darf.
12.
Informationen
zur Online-Streitbeilegung
Seit dem
09.01.2016 ist die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) in Kraft über
die Online-Streitbeilegung
in Verbraucherangelegenheiten. Sie gilt für die außergerichtliche
Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche
Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen
zwischen Verbrauchern und Online-
Händlern und bezweckt die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im
europäischen Binnenmarkt. Mit der
Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente,
schnelle und kostengünstige außergerichtliche
Lösung für Streitigkeiten angeboten werden. Die OS-Plattform leitet
ordnungsgemäß gestellte Beschwerden an die
(nach nationalem Recht) zuständigen AS-Stellen (Außergerichtliche
Streitbeilegung) weiter. Die Nutzung der
OS-Plattform selbst ist kostenlos, in Verfahren vor den AS-Stellen können dem
Verbraucher ggf. Kosten
(bis zu 30,00 EUR) entstehen, falls sein Antrag rechtsmissbräuchlich ist. Link zur OS-Plattform der EU-Kommission:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherstreitbeilegungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Unsere
Mailadresse lautet: info@innoaction.de
13.
Haftung/Gewährleistung
Gelieferte Leistungen, die bei offensichtlicher und ordnungsgemäßer
Prüfung erkennbare Abweichungen von der
vertraglich festgelegten Beschaffenheit aufzeigen, sind vom Auftraggeber
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bei der
InnoAction schriftlich zu bemängeln. Gelieferte
Leistungen, die nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung
nicht erkennbare Abweichungen haben, sind innerhalb von 7 Tagen durch
den Auftraggeber nach Offenkundigkeit
schriftlich zu bemängeln. Bei Versäumnis der Fristen entfällt die
Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel.
Der Auftraggeber hat
bei einer berechtigten Mängelanzeige der InnoAction eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung
einzuräumen, dabei kann sich die InnoAction in jedem Fall eigenständig zwischen
Mängelbeseitigung und Neuleistung
entscheiden. Innerhalb einer angemessenen Frist stehen der InnoAction zwei
Nacherfüllungsversuche zu, die für
denselben oder in direktem Zusammenhang vorliegenden Mangel stehen. Der
Auftraggeber ist dazu berechtigt, nach
dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch vom Vertrag zurückzutreten
oder Minderung zu verlangen.
Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Ein Rücktritt vom
Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich nur um einen unerheblichen Mangel
handelt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten
nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den
vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
Die
Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach
Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der
gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht
bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften, wenn und
soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die
nicht an der gelieferten Ware selbst
entstanden sind, abzusichern.
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Die
gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
14.
Verjährungsfrist
Die
Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, gleich aus welchem
Rechtsgrund, beträgt ein Jahr,
soweit es sich nicht um die Lieferung gebrauchter Sachen handelt. Dies gilt
nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1
Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für
Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a
Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder
Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen
hierfür besteht). Die im
vorstehenden Satz 2 genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3
Jahren.
Soweit
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren bestehen,
werden diese
ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 428 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen)
oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), dort gilt eine Verjährungsfrist von 1
Jahr.
Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 geltend auch für
sämtliche Schadenersatzansprüche gegen InnoAction die mit
dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des
Anspruchs. Soweit Schadenersatz-
ansprüche jeder Art gegen InnoAction bestehen, die mit einem Mangel nicht im
Zusammenhang stehen, gilt für sie die
Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.
Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 und Absatz 2
geltend mit folgender Maßgabe:
–
Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des
Vorsatzes,
–
Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn
InnoAction den Mangel arglistig verschwiegen hat oder, soweit
InnoAction eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen übernommen hat.
Hat InnoAction einen Mangel
arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen
die gesetzlichen Verjährungsfristen,
die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden
–
Die Verjährungsfristen gelten für
Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
–
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit
der Ablieferung. Sofern eine Werkleistung erbracht wird,
beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Soweit nichts ausdrücklich
anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die
Hemmung und den Neubeginn
von Fristen unberührt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz der
InnoAction, Mauerstetten.
Für alle wechselseitigen Ansprüche der
Vertragspartner wird Kempten als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei
den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliche Sonder-
vermögen handelt.
Auf alle von InnoAction auf Grundlage dieser AGB
geschlossenen Verträge ist ausschließlich das deutsche Recht
anwendbar. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden
Verbraucherschutzvorschriften des Landes,
in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts (CSIG) ist
ausgeschlossen.
16. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
Technische Schritte zum
Vertragsschluss
Siehe dazu die die
Erläuterungen in Ziffer 3 unserer AGB.
Vertragstextspeicherung /
Ausdruck
Der Kunde kann den Vertragstext
abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers „Speichern unter“
die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die
Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die
Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Wir selbst speichern die
Vertragstexte und machen dem Kunden diese auf
Wunsch per E-Mail oder per Post zugänglich.
16.1. Korrekturmöglichkeit
Seine Eingaben kann der Kunde
während des Bestellvorgangs jederzeit korrigieren, indem er den Button „Zurück“
im
Browser wählt und dann die entsprechende Änderung vornimmt. Durch Schließen des
Webbrowsers kann der Kunde
den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Weiterhin bietet auch die
Bestellübersicht vor Absenden der Online-
Bestellung noch eine zusätzliche Korrekturmöglichkeit, auf die der Kunde
hingewiesen wird.
16.2. Sprache
Die für den Vertragsabschluss
zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
16.3. Verhaltenskodex
Wir haben uns keinem besonderen
Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.
17.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben finden Sie in der gesondert
vorgehaltenen Datenschutzerklärung
18. Urheberrechtshinweis
Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos
und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird
strafrechtlich und zivilrechtlich
verfolgt.
19.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke
enthalten, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.